Informationen zur Andienungspflicht
Zweck der Andienungspflicht
In Baden-Württemberg sind gefährliche Abfälle zur Beseitigung andienungspflichtig. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass die vom Land vorgehaltenen Kapazitäten der Sonderabfalldeponie Billigheim zur Sonderabfallentsorgung von den Abfallerzeugern und -besitzern aus Baden-Württemberg genutzt werden.
Erzeuger und Besitzer von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung müssen bei der SAA einen Zuweisungsantrag einreichen.
Kleinerzeuger mit jährlich nicht mehr als 2.000 kg Sonderabfall insgesamt.
Erzeuger, die ihre Abfälle im Rahmen einer Sammelentsorgung dem Einsammler überlassen.
In beiden Fällen muss der Entsorger oder der Einsammler der Andienungspflicht unterliegen.
Abfallerzeuger, die in betriebseigenenen baden-württembergischen Anlagen entsorgen, die am 01.01.1996 bereits betrieben wurden.
Sonderabfalldeponie Billigheim
Die Sonderabfalldeponie Billigheim liegt im Neckar-Odenwald-Kreis, 15 km von der Autobahnausfahrt Möckmühl (BAB 81) entfernt und ist seit 1984 in Betrieb. Auf einer Gesamtfläche von etwa 11 ha können deponierfähige anorganische Abfälle oberirdisch abgelagert werden. Betreiber der Deponie ist die HIM GmbH.
Kontakt:
HIM GmbH
Vertrieb Stuttgart
Am Mittelkai 34
70329 Stuttgart
Telefon: (0711) 9322 - 30
Fax: (0711) 9322 - 599
E-mail: info@him.de
http://www.him.de