Aufgaben der SAA

Die SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH überwacht als Zentrale Stelle in Baden-Württemberg die Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Im Rahmen der Andienungspflicht für Sonderabfälle lenkt die SAA Abfälle in die zentralen Einrichtungen des Landes. Diese sind die Sonderabfalldeponie Billigheim und die Sonderabfallverbrennungsanlage der Abfall-Verwertungs-Gesellschaft mbH in Hamburg.

Darüber hinaus ist die SAA Erzeuger- und Entsorgerbehörde für baden-württembergische Erzeuger und Entsorger von gefährlichen Abfällen im Rahmen der Nachweisverordnung. Sie ist damit zuständig für die Bearbeitung und Prüfung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen. Im Hinblick auf die Bundesländer übergreifende Entsorgung von gefährlichen  Abfällen nimmt die SAA für das Land Baden-Württemberg die Knotenstellenfunktion wahr.

Die SAA ist bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen für die Durchführung von Notifizierungsverfahren zuständig, wenn die Beförderung der Abfälle in Baden-Württemberg beginnt oder die Abfälle in Baden-Württemberg erstmals behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Ein Aufgabenfeld der SAA ist die Zuständigkeit für den Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) sowie des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG).

Der SAA obliegen die in einem Staatsvertrag der sechzehn Bundesländer festgelegten Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung für die Wiedereinfuhrpflicht von Abfällen gescheiterter und/oder illegaler deutscher Abfallexporte. Die SAA bearbeitet insbesondere solche Rückholersuchen, bei denen sich auf deutscher Seite kein Verantwortlicher feststellen lässt.